ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERMATECH GMBH
Stand Februar 2021
- Geltungsbereich
1.1
Die Vermatech GmbH führt alle Verträge auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit diesen Regelungen einverstanden.
1.2
Abweichende AGB des Auftraggebers werden durch die Vermatech GmbH nicht anerkannt. Deren Geltung wird ausdrücklich widersprochen.
- Einbeziehung VOB/B
2.1
Soweit Bauleistungen betroffen sind, werden die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in ihrer jeweils gültigen Fassung ergänzend Bestandteil des Vertrages.
2.2
Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nur im Falle der vorherigen Übergabe der entsprechenden Regelungen in Textform ergänzender Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung.
- Angebot, Vertragsschluss und Rücktrittsrecht
3.1
Alle Angebote der Vermatech GmbH bleiben bis zur schriftlichen Annahme durch den Auftraggeber freibleibend. Etwaige Ergänzungen und Änderungen der Angebote bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
3.2
Die Vermatech GmbH ist für die Dauer von 2 Monaten ab Ausstellungsdatum an das Angebot gebunden.
3.3
Der Vertrag zwischen der Vermatech GmbH und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes der Vermatech GmbH durch den Auftraggeber in Textform zustanden. Eine Auftragserteilung per E-Mail ist ausreichend.
3.4
Voraussetzung für Leistungen der Vermatech GmbH ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Tritt nach Abschluss des Vertrages beim Auftraggeber eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ein, ist die Vermatech GmbH berechtigt, die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung zu verweigern, bis der Auftraggeber eine angemessene Sicherheitsleistung bereitstellt hat. Ist der Auftraggeber dazu nicht bereit, steht der Vermatech GmbH ein Rücktrittsrecht zu, Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist insbesondere gegeben, wenn gegen diesen ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet worden ist oder dieser bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat.
- Vertragsgegenstand und Ausführung
4.1
Gegenstand des Vertrages zwischen der Vermatech GmbH und dem Auftraggeber wird die in dem Angebot der Vermatech GmbH aufgeführten Leistung. Etwaige weitergehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung der Parteien.
4.2
Die Vermatech GmbH verpflichtet sich, die beauftragten Tätigkeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu erbringen.
4.3
Die Vermatech GmbH ist berechtigt, Aufträge ganz oder in Teilen durch Nachunternehmer ausführen zu lassen. Alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers bleibt die Vermatech GmbH.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Vermatech GmbH im Vorfeld die zur Ausführung der beauftragten Tätigkeiten erforderlichen Unterlagen und Dateien vollständig, inhaltlich richtig und in der aktuellen Fassung zur Verfügung zu stellen.
5.2
Der Auftraggeber stellt sicher, dass den Mitarbeitern und Nachunternehmern der Vermatech GmbH während der regelmäßigen Arbeitszeiten freier Zugang zum vertraglich vereinbarten Objekt oder Grundstück gewährt wird.
5.3
Betreibt der Auftraggeber einen Betrieb, unterrichtet er die Vermatech GmbH vor Aufnahme der vertraglich vereinbarten Leistung schriftlich über die spezifischen Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften. Geeignete Schutzvorrichtungen sind durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist die Haftung der Vermatech GmbH ausgeschlossen. Die Regelungen in Ziffer 10 gelten entsprechend.
5.4
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse und Befreiungen, die zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber vor Aufnahme der Arbeiten durch die Vermatech GmbH einzuholen.
5.5
Bei unterlassener Mitwirkung durch den Auftraggeber steht der Vermatech GmbH ein Kündigungsrecht gem. § 643 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu.
- Preise
6.1
Es gelten die in dem Angebot aufgeführten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der in der Bundesrepublik Deutschland jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese in dem Angebot nicht gesonderte ausgewiesen wurde.
6.2
Für zusätzlich bzw. nachträglich beauftragte Leistungen, die vom ursprünglichen Auftragsumfang abweichen, werden gesonderte Vereinbarungen getroffen.
6.3
Ist als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, so bleibt die Vergütung grundsätzlich unverändert. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die tatsächlich erbrachte Leistung so stark von der vertraglich vereinbarten abweicht, dass einer Vertragspartei ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist. In diesem Fall ist auf Verlangen der benachteiligten Partei ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu zahlen.
- Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen
7.1
Der in der Rechnung ausgewiesene Gesamtbetrag ist sofort fällig und ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum auf das angegebene Konto der Vermatech GmbH auszugleichen.
7.2
Die Vermatech GmbH ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des Wertes der ordnungsgemäß erbrachten Leistungen zu fordern.
7.3
Als Zahlungsmöglichkeit wird ausschließlich Zahlung per Überweisung vereinbart.
7.4
Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, wird die gesamte Restschuld aus der jeweiligen Vertragsbeziehung sofort zur Zahlung fällig.
Die Berechnung des weiteren Verzugsschadens richtet sich nach § 288 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
8.1
Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, steht diesem ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber der Vermatech GmbH zu.
8.2
Der Auftraggeber kann die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur erklären, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Dies gilt nicht für Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
- Gewährleistung
9.1
Die Vermatech GmbH kann vom Auftraggeber die förmliche Abnahme des Werkes verlangen. Auf Verlangen hat der Auftraggeber in sich abgeschlossene Teile der Gesamtleistung gesondert abzunehmen. Dies gilt insbesondere für Teile der Gesamtleistung, deren Prüfung durch die weitere Ausführung der Arbeiten unmöglich wird.
9.2
Nach Mitteilung der Fertigstellung der beauftragten Arbeiten durch die Vermatech GmbH hat der Auftraggeber die vertragsgemäß erbrachte Leistung binnen einer Frist von 10 Kalendertagen abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die von der Vermatech GmbH erbrachten Leistungen als abgenommen, wenn die Vermacht GmbH im Rahmen der Mitteilung über die Fertigstellung auf eine entsprechende Rechtsfolge hingewiesen hat.
9.3
Bei berechtigter Geltendmachung eines Mangels, steht der Vermatech GmbH ein Recht zur Nacherfüllung zu. Für den Fall, dass diese die vom Auftraggeber gesetzte Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstreichen lässt, die Nacherfüllung fehlschlägt oder unmöglich ist, ist der Kunde zur Minderung des vereinbarten Preises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9.4
Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers nach den gesetzlichen Regelungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
- Haftung
10.1
Die Haftung der Vermatech GmbH ist ausgeschlossen.
10.2
Der Haftungsausschluss gilt nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden, schuldhaften Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt.
10.3
Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung der Vermatech GmbH auf einen Betrag in Höhe von 5.000,00 € je Schadenfall beschränkt. Dies gilt auch im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
10.4
Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist die Haftung für Mangelfolgeschäden, für die lediglich eine Haftung aus positiver Vertragsverletzung in Betracht kommt, ausgeschlossen.
10.5
Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der Vermatech GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10.6
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen mit Ausnahme der Verkürzung der Verjährung auf fünf Jahre bei Haftungsfällen aus positiver Verletzung eines Werkvertrages.
- Kündigung durch Auftraggeber
11.1
Der Auftraggeber steht bis zur Vollendung des Werkes gemäß § 648 BGB ein Kündigungsrecht zu. Die bis dahin von der Vermatech GmbH erbrachten Leistungen werden vertragsgemäß abgerechnet.
11.2
Der Vergütungsanspruch für Leistungen, die die Vermatech GmbH infolge der Kündigung nicht mehr erbringen kann, wird mit 10 % des vereinbarten Preises (ohne USt.) dieser Leistung pauschalisiert. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einen geringeren Vergütungsanspruch wegen höherer ersparter Aufwendungen bzw. wegen anderweitigem oder unterlassenem Erwerb nachzuweisen. Die Vermtech GmbH behält sich vor, im Einzelfall einen höheren, als den pauschalisierten Vergütungsanspruch nachzuweisen und geltend zu machen.
11.3
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Urheberrecht und Nutzungsrechte
12.1
Die Vermatech GmbH ist Urheber aller von ihr erstellten Arbeitsergebnisse, wie z.B. Bilder, Videos, Zeichnungen und Plänen. Der Vermatech GmbH steht bezüglich dieser Werke ein ausschließliches Verwertungsrecht.
12.2
Die Vermatech GmbH räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an den überlassenen Arbeitsergebnissen ein. Das Nutzungsrecht bezieht sich dabei ausschließlich auf solche Werke, die dem Kunden von der Vermatech GmbH zur Erfüllung des Vertrages überlassen worden sind.
12.3
Die Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse sowie die Weitergabe derselben an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Vermatech GmbH ist dem Kunden untersagt.
- Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt entsprechend den Bestimmungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes) und der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Die entsprechende Datenschutzerklärung kann auf der Homepage der Vermatech GmbH abgerufen werden.
- Schlussbestimmungen
14.1
Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand Witten vereinbart.
14.2
Die vertragliche Beziehung zwischen der Vermatech GmbH und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.3
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung werden die Vermatech GmbH und der Auftraggeber eine solche Regelung treffen, die dem mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch bei dem Bestehen etwaiger Vertragslücken.
- Information gem. § 36 VSBG
Die Vermatech GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an dem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.